Bei Verspätung, Flug und Entschädigung stehen dem Fluggast Rechte zu
Jeder Fluggast, der öfter mit dem Flugzeug unterwegs ist, wird sich mit der Thematik von Verspätung und sowie Entschädigung früher oder später beschäftigen müssen. Zu den häufigsten Ärgernissen zählen natürlich die Flugverspätungen, aber ebenso können Stornierungen oder Umbuchungen in diesen Bereich gehören. Sich über die jeweils zustehenden Rechte bei dem Thema Verspätung, Flug, Entschädigung zu informieren, kann zweifelsohne bares Geld bedeuten, welches dann für die Abdeckung von möglichen, zusätzlichen Kosten genutzt werden kann. Hierzu gehören beispielsweise erforderliche, zusätzliche Hotelkosten.
Bei Verspätung, Flug oder Entschädigung auf Schadenersatzansprüche nicht verzichten
Hat der Passagier mit Verspätung oder Flug und Entschädigung zu tun, kann er Schadenersatzansprüche geltend machen. So gelten beispielsweise bei einer deutlichen Flugverspätung, die mindestens drei Stunden erreicht, Ersatzzahlungen von bis zu 600 Euro. Bei einer Annullierung oder einer Umbuchung kann der Verbraucher sogar den vollen Ticketpreis beanspruchen. Weiterhin ist ein kostenloser Rücktransport zum Abflugflughafen zu gewähren. Ebenfalls hat der Passagier das Recht, eine frühstmögliche Beförderung zum Zielort zu verlangen, was sicherlich im Falle eines Urlaubsantritts als sinnvoll anzusehen ist. Grundsätzlich sind aber Schadensersatzansprüche unverzüglich anzumelden, gegebenenfalls auch auf dem schriftlichen Weg. Renommierte Fluggesellschaften jedoch werben bereits vorab mit einem überdurchschnittlich guten Kundenservice.
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